Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Villa Tatze
§ 1. Allgemeines
Die Betreuung kann ausschließlich für Hunde, die sozialverträglich sind und ein freundliches Wesen gegenüber fremden Menschen haben, übernommen werden. Der Besitzer bestätigt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.
Die Betreuung umfasst eine liebevolle und artgerechte Pflege Ihres Hundes für einen vorab fest vereinbarten Zeitraum. Wir sehen uns nicht verpflichtet, die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlassen uns auf die Aussage des Besitzers und die im Betreuungsvertrag gemachten Angaben sowie die Eintragungen im Impfpass. Der Hundebesitzer bestätigt, dass alle Informationen betreffend seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
Der Besitzer macht bei der Reservierung klare Aussagen über Sonderbehandlungen des Hundes, insbesondere was die Medikamentengabe und spezielle Fütterung betrifft. Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall des Hundes, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 2. Reservierung
Eine Reservierung ist nur in schriftlicher Form und über das dafür vorgesehene Reservierungsformular oder per Fax mit den entsprechenden Angaben möglich. Sie bekommen binnen 3 Tage nach Erhalt der Buchung eine Bestätigung. Diese Buchung ist verbindlich.
§ 3. Aufnahmebedingungen / Gesundheit Ihres Hundes
Ihr Hund muss bei Übernahme gesund sein. Er muss die aktuell empfohlenen Schutzimpfungen (Staupe, Tollwut, Hepatitis (HCC), Parvovirose, Leptospirose & Virushusten) haben. Der derzeit gültige Impfpass des Hundes ist während des Aufenthalts (>24h) Ihres Hundes bei Unterbringungsbeginn abzugeben. Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein, ist die Hundepension berechtigt, diese von einem Tierarzt nachholen zu lassen. Die Kosten werden dem Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt.
Aus eigenem Interesse sollte Ihr Hund auch entwurmt und mit einem Floh- / Zeckenmittel behandelt sein.
Sofern möglich, stellen Sie bitte für Ihren Hund das gewohnte Futter und seinen Schlafplatz während des Aufenthalts zur Verfügung. Wenn der Besitzer nicht ausdrücklich angibt, welches Hundefutter der Hund bekommen soll oder das eigene Hundefutter mitgibt, sind wir berechtigt, dem Hund gesundes, artgerechtes Futter zu geben.
Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.).
Sollte Ihr Hund – wider Erwarten – eine Behandlung beim Tierarzt benötigen, so wird die dafür notwendige Entscheidungsbefugnis auf uns übertragen. Wir werden Sie selbstverständlich – sofern möglich – vorab informieren und die erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen abstimmen. Die anfallenden Tierarztkosten werden vom Hundebesitzer übernommen.
§ 4. Kosten für die Betreuung
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. An- und Abreisetag werden als volle Tage abgerechnet.
Bei Neukunden erfolgt die Bezahlung im Voraus bzw. bei Übernahme Ihres Hundes.
Aufgrund der derzeit begrenzten Aufnahmekapazität sind kurzfristige Aufenthaltsverlängerungen nur in Not-/ Ausnahmenfällen möglich. Sollte eine Verlängerung des Aufenthalts gewünscht sein, so muss dies rechtzeitig kommuniziert werden und kann nicht automatisch garantiert werden.
Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt/ zurückgenommen, werden zusätzlich anfallende Kosten oder dadurch entgangene Einnahmen dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.
Nach Überschreiten einer Woche des vereinbarten Abholungstermins – abgesehen der Vertrag wurde verlängert – kann der Hund vermittelt werden. Ggf. anfallende Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
Sollten für Ihren Hund während seines Aufenthalts bei uns Kosten für Medikamente und/oder Tierarzt anfallen, sind diese bei Übernahme Ihres Hundes zu bezahlen.
§ 5. Öffnungszeiten
Nach Absprache.
§ 6. Haftung
Die Villa Tatze haftet nur bei grob fahrlässiger Handlung und schließt damit alle Haftungen, die in gesetzlich zulässigem Umfang möglich sind, aus. Für überlassene Gegenstände übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung!
Der Hund sollte daher haftpflichtversichert sein. Der Besitzer übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von Ihrer Haftpflicht ausgeglichen werden.
§ 7. Datenschutz
Die persönlichen Vertrags- und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten dienen ausschließlich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.
§ 8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.